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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98   

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https://dejure.org/2000,13220
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98 (https://dejure.org/2000,13220)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.08.2000 - L 10 V 6/98 (https://dejure.org/2000,13220)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. August 2000 - L 10 V 6/98 (https://dejure.org/2000,13220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Posttraumatische Belastungsstörung infolge einer Kriegsgefangenschaft; Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen Schädigung und Schädigungsfolge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98
    Seine Beurteilung stimmt sowohl mit den Vorgaben der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung normähnliche Wirkung beizumessen ist (vgl. BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 06.03.1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19), als auch den die AHP ergänzenden Ausführungen des ÄSVB vom 12./13.11.1997 zu Punkt 1.1, ergänzt durch die ICD 10 und das DSM IV, überein.
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98
    Seine Beurteilung stimmt sowohl mit den Vorgaben der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung normähnliche Wirkung beizumessen ist (vgl. BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 06.03.1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19), als auch den die AHP ergänzenden Ausführungen des ÄSVB vom 12./13.11.1997 zu Punkt 1.1, ergänzt durch die ICD 10 und das DSM IV, überein.
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98
    Seine Beurteilung stimmt sowohl mit den Vorgaben der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung normähnliche Wirkung beizumessen ist (vgl. BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 06.03.1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19), als auch den die AHP ergänzenden Ausführungen des ÄSVB vom 12./13.11.1997 zu Punkt 1.1, ergänzt durch die ICD 10 und das DSM IV, überein.
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98
    Seine Beurteilung stimmt sowohl mit den Vorgaben der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP), denen im Interesse einer objektiven und objektivierbaren Bewertung und einer am Gleichheitsgebot orientierten Gleichbehandlung normähnliche Wirkung beizumessen ist (vgl. BSGE 72, 285, 286 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 06.03.1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19), als auch den die AHP ergänzenden Ausführungen des ÄSVB vom 12./13.11.1997 zu Punkt 1.1, ergänzt durch die ICD 10 und das DSM IV, überein.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2000 - L 10 V 6/98
    Militärische Dienstverrichtung bzw. Kriegsgefangenschaft, schädigende Einwirkungen, (Primär-) Schädigung und Schädigungsfolgen müssen mit an Sicherheit grenzender, ernste vernünftige Zweifel ausschließender Wahrscheinlichkeit erwiesen sein (vgl. BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9).
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